Bereits seit 1999 werden Bauherren als Initiator eines Bauvorhabens gesetzlich (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern.
Die Arbeiten auf Baustellen sind stets mit besonderen Risiken für Menschen verbunden.
Aus diesem Grund ist bereits bei einer Baustelle, auf der mehrere Arbeitgeber tätig sind ein Sicherheits- und Gesundheits- Koordinator zu stellen.
Die Mitarbeiter auf den Baustellen unterliegen hohen körperlichen Belastungen, zusätzlich werden Arbeiten in extremen Höhen oder unter ungünstigen Witterungsbedingungen ausgeführt.
Auch der Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen kann zu erheblichen Gefährdungen führen, aus denen schwerwiegende Unfälle resultieren können.
Nebenstehende Personen, wie Passanten, Kinder oder Baustellenbesucher sind bei angrenzenden Baustellen möglichen Gefahren ausgesetzt.
Die oben genannten Gefahren sollten kein Bauherr und kein Unternehmen vernachlässigen.
Weisungsbefugte Führungskräfte haben die Beschäftigten u.a. geeignete Anweisungen zu erteilen, diese regelmäßig zu unterweisen und darauf zu achten, dass Gefährdungsbeurteilungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Wir unterstützen Sie bei den folgenden Aufgabenstellungen:
• Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung zu Ihrem Projekt
• Ermitteln der Gefährdungen
• Beurteilung der Gefährdungen
• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (z.B. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
• Erstellung der Baustellenordnung
• Durführung der festgelegten Maßnahmen
• Überprüfung der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen
• Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
• Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Behörde innerhalb der gesetzlichen Fristen